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Klageeinreichung Sandra Runge Klageeinreichung Sandra Runge Familienzeit

FAQs Familienstartzeit-Klage

Hinweis: Das Verfahren befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium. Die Antworten basieren auf ersten Einschätzungen und könne im Laufe der kommenden Monate ggf. noch angepasst werden.

  • Dein Baby ist ab dem 2.8.2022 (einschließlich), 2023 oder 2024 geboren. Für frühere Geburten ist ein Anspruch ausgeschlossen. Auch für zukünftige Geburten kommt ein Anspruch in Betracht – bis zu dem Tag zu dem die Familienstartzeit umgesetzt wird  (Gesetzentwurf liegt derzeit auf Eis). Eine Klage VOR Geburt des Babys ist nicht möglich.
  • Du hast dich zu diesem Zeitpunkt in einem Arbeitsverhältnis bzw. Beschäftigungsverhältnis (auch Beamte)befunden und Anspruch auf Gehalt bzw. Besoldung.
  • Du bist ab der Geburt zwei Wochen zu Hause geblieben und hast dafür deinen Erholungsurlaub in Anspruch genommen, oder Überstunden in Freizeit abgegolten.
  • Du hast nicht sofort ab der Geburt Elternzeit genommen. Ob ein Anspruch trotz Elterngeldbezugs besteht, ist derzeit noch ungewiss. 

Wir empfehlen ein Schreiben in Schriftform an den Arbeitgeber zu verfassen und einen Antrag auf Familienstartzeit zu stellen. Die Ablehnung sollte man sich schriftlich bestätigen lassen. Es stellt allerdings kein Ausschlussgrund für eine Klage dar, wenn kein entsprechendes Schreiben an dern Arbeitgeber verfasst wurde. 

Ja, auch in diesem Fall kommt ein Anspruch in Betracht, da gemäß  Art. 2 der EU-Vereinbarkeits-Richtlinie und unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung grundsätzlich auch Beamte erfasst sind.

Die Höhe des Schadensersatzanspruchs entspricht dem Abgeltungswert deines Urlaubs für 10 Tage (vereinfacht gesagt ca. 10 Tage deines durchschnittlichen Bruttomonatsgehaltes). 

Das ist leider nicht möglich. Jeder Vater muss seinen Anspruch einzeln einklagen. Eine „Sammelklage“, also eine Klage, die einmal eingereicht wird und bei positivem Ausgang für alle Betroffenen gilt, die von der gleichen Fallkonstellation betroffen sind, gibt es in Deutschland nicht, bzw. nur unter engen Voraussetzungen über Verbraucherverbände. Es ist jedoch möglich, Einzelklagen zu bündeln und zum gleichen Zeitpunkt gemeinsam einzureichen. Das hat einen ähnlichen Effekt.

Bei staatshaftungsrechtlichen Ansprüchen kommen verschiedene örtliche Gerichtszuständigkeiten in Betracht. Wir klagen beim Landgericht Berlin.

Ja, eine deutschlandweite Vertretung ist möglich. Die Klagen werden beim Landgericht Berlin anhängig gemacht.

Es entstehen Anwalts- und Gerichtskosten, die sich nach dem Streitwert, also nach der Höhe des eingeklagten Schadens richten und somit individuell berechnet werden müssen. Der Wert des Urlaubs bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbietsverdienst, welches in den letzten dreizehn Wochen vor Beginn des Urlaubs erzielt wurde (entspricht oftmals 10 Tage Gehalt).

 
Einen Prozesskostenrechner findest du hier.
 
Die Kosten werden erstattet, wenn das Verfahren erfolgreich ist. Wenn das Verfahren nicht erfolgreich ist, müssen diese Kosten sowie die Kosten der Gegenseite selbst getragen werden .
Es gibt nach aktuellem Stand bereits einige Rechtsschutzversicherungen, die eine Deckung für die Klageeinreichung zugesagt haben. Ob eine Deckung erteilt wird, hängt von deiner Rechtsschutzversicherung und den Versicherungsbedingungen ab. Bitte nehme hierzu direkt Kontakt mit deiner Versicherung auf.

Ja, das ist möglich und sinnvoll, und verhindert, dass Anwalts- und Gerichtskosten selbst getragen werden müssen. Die Ansprüche verjähren frühestens zum 31.12.2025.

Das lässt sich nur schwer vorhersagen. Ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht dauert durchschnittlich ca. 6-12 Monate.

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